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Ist der E-Check Pflicht für Vermieter? Alle Infos 2026

Alles, was Sie als Vermieter über die Elektroprüfung wissen müssen: Rechtliche Grundlagen, Haftungsrisiken und eine praktische Checkliste.

E-Check Pflicht für Vermieter – Die rechtliche Lage

Als Vermieter tragen Sie eine besondere Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mieter. Dazu gehört auch die elektrische Sicherheit der vermieteten Immobilie. Doch ist der E-Check tatsächlich Pflicht? Die Antwort ist differenziert, aber klar: Zwar gibt es kein einzelnes Gesetz, das explizit den E-Check vorschreibt. Jedoch ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht nach §§ 823, 836 BGB eine klare Verpflichtung, die elektrischen Anlagen in einem sicheren Zustand zu halten. Der E-Check ist dabei das anerkannte Verfahren, um diese Pflicht nachweisbar zu erfüllen.

In der Praxis bedeutet das: Kommt es zu einem Schaden durch defekte Elektroinstallationen – etwa einem Brand oder Stromunfall – und können Sie als Vermieter keinen aktuellen Prüfnachweis vorlegen, haften Sie persönlich. Das gilt sowohl zivilrechtlich (Schadensersatz) als auch strafrechtlich (fahrlässige Körperverletzung oder Schlimmeres).

Das BGH-Urteil zur Verkehrssicherungspflicht

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Vermieter und Gebäudeeigentümer eine umfassende Verkehrssicherungspflicht für die in ihren Gebäuden vorhandenen elektrischen Anlagen tragen. Besonders relevant ist die Rechtsprechung, die festlegt, dass der Eigentümer dafür sorgen muss, dass von seinem Gebäude keine Gefahren für Dritte ausgehen.

Konkret bedeutet das: Der Vermieter muss die elektrischen Anlagen regelmäßig durch einen qualifizierten Elektrofachbetrieb prüfen lassen. Die Prüfung muss nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen – und genau das leistet der E-Check. Dabei werden alle elektrischen Installationen, von der Verteilerdose über Steckdosen und Schalter bis hin zu fest angeschlossenen Geräten, systematisch untersucht.

Das BGH-Urteil bezieht sich auf die allgemeine Pflicht zur Instandhaltung. Die Elektroprüfung ist dabei ein zentraler Bestandteil, denn defekte Elektrik gehört zu den häufigsten Brandursachen in Deutschland. Laut dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) ist Elektrizität die Brandursache Nummer eins – mit einem Anteil von rund 30 Prozent aller Brände.

Was passiert bei Versäumnis?

Die Konsequenzen bei Versäumnis der Elektroprüfung können für Vermieter gravierend sein. Hier eine Übersicht der möglichen Folgen:

  • Zivilrechtliche Haftung: Bei einem Schaden durch defekte Elektrik haftet der Vermieter für Personenschäden, Sachschäden und Folgeschäden. Schadensersatzforderungen können schnell in die Hunderttausende oder sogar Millionen gehen – insbesondere bei Brandschäden an einem Mehrfamilienhaus.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Kommt eine Person zu Schaden, droht dem Vermieter ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder im schlimmsten Fall wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB). Die Beweislast liegt hier beim Vermieter: Er muss nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
  • Versicherungsverlust: Viele Gebäudeversicherungen setzen regelmäßige Elektroprüfungen voraus. Fehlt der Nachweis, kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Besonders bei Brandschäden kann das existenzbedrohend sein.
  • Mietminderung: Mieter können bei Mängeln an der Elektroinstallation die Miete mindern. Werden bei einer später durchgeführten Prüfung Mängel festgestellt, kann der Mieter rückwirkend Mietminderung geltend machen.

Haftungsrisiken im Detail

Das Haftungsrisiko für Vermieter erstreckt sich auf verschiedene Bereiche. Es ist wichtig, diese zu verstehen, um die Tragweite der Verantwortung einschätzen zu können.

Die Beweislastumkehr spielt dabei eine entscheidende Rolle: Sobald ein Schaden eintritt, der auf eine fehlerhafte Elektroinstallation zurückzuführen ist, muss der Vermieter beweisen, dass er alles Zumutbare getan hat, um den Schaden zu verhindern. Ohne aktuellen E-Check-Prüfbericht ist dieser Beweis praktisch unmöglich.

Ein konkretes Beispiel: In einem Mehrfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen kam es zu einem Kabelbrand, der auf eine veraltete Elektroinstallation zurückzuführen war. Der Vermieter hatte seit über zehn Jahren keine Elektroprüfung durchführen lassen. Die Gebäudeversicherung verweigerte die Leistung, der Vermieter musste die Sanierungskosten von über 250.000 Euro selbst tragen – zusätzlich zu den Schadensersatzforderungen der betroffenen Mieter.

Auch die Haftung gegenüber Besuchern der Mieter wird oft unterschätzt. Als Eigentümer haften Sie nicht nur gegenüber Ihren Mietern, sondern auch gegenüber deren Gästen, Handwerkern und allen anderen Personen, die sich rechtmäßig im Gebäude aufhalten.

Empfohlene Prüfintervalle für Vermieter

Die Empfehlungen für Prüfintervalle variieren je nach Gebäudetyp und Zustand der Elektroinstallation:

  • Mietwohnungen (Standard): Alle 4 Jahre – dies entspricht der Empfehlung des ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke) und der Elektro-Innungen.
  • Ältere Gebäude (vor 1970): Alle 2 Jahre oder häufiger, da die Elektroinstallation häufig nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Erfahren Sie mehr in unserem Artikel zum E-Check im Altbau.
  • Nach Mieterwechsel: Bei jedem Mieterwechsel sollte ein E-Check durchgeführt werden. So stellen Sie sicher, dass keine Schäden durch den Vormieter entstanden sind, und dokumentieren den Zustand der Elektrik für das neue Mietverhältnis.
  • Nach Umbauten oder Renovierungen: Wurden elektrische Installationen verändert, ist eine erneute Prüfung unverzichtbar.
  • Nach besonderen Vorkommnissen: Bei Überspannungsschäden (z.B. durch Blitzeinschlag), nach Wasserschäden oder nach bekannten Problemen mit der Elektrik sollten Sie umgehend einen E-Check beauftragen.

Betriebskostenumlage – Wer trägt die Kosten?

Eine häufige Frage von Vermietern: Können die Kosten für den E-Check auf die Mieter umgelegt werden? Die Antwort ist differenziert:

Die Kosten der regelmäßigen Wartung und Prüfung elektrischer Anlagen sind grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 4 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Sie fallen unter die Position „Kosten der Wartung von Betriebseinrichtungen des Gebäudes“. Voraussetzung ist allerdings, dass im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung über die Umlage von Betriebskosten getroffen wurde.

Wichtig zu beachten:

  • Die Umlagefähigkeit gilt nur für die regelmäßige Prüfung, nicht für Reparaturen oder Sanierungen, die aufgrund festgestellter Mängel notwendig werden. Instandsetzungskosten sind Vermietersache.
  • Die Kosten müssen im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung transparent aufgeführt werden.
  • Es empfiehlt sich, die Umlagefähigkeit explizit im Mietvertrag zu regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Die Kosten für einen E-Check einer Wohnung liegen typischerweise zwischen 249 und 389 Euromehr zu den Preisen erfahren Sie hier. Aufgeteilt auf vier Jahre sind das nur 30 bis 45 Euro pro Jahr – ein überschaubarer Betrag im Vergleich zum Haftungsrisiko.

Besonderheiten bei gewerblicher Vermietung

Vermieten Sie Gewerbeimmobilien, gelten zusätzlich die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Hier sind die Prüfpflichten strenger geregelt:

  • Ortsfeste elektrische Anlagen müssen alle 4 Jahre geprüft werden.
  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel je nach Einsatzort und Beanspruchung alle 6 Monate bis 2 Jahre.
  • Die Prüfung muss durch eine befähigte Person oder einen zertifizierten Elektrofachbetrieb erfolgen.

Als Vermieter sind Sie dafür verantwortlich, dass die Elektroinstallation des Gebäudes den Vorschriften entspricht. Die Prüfung der eigenen Geräte des Mieters (Betriebsmittel) liegt in dessen Verantwortung als Arbeitgeber. Dennoch sollten Sie im Mietvertrag klar regeln, wer welche Prüfpflichten übernimmt. Für gewerbliche E-Checks und DGUV V3 Prüfungen stehen wir Ihnen als zertifizierter Fachbetrieb zur Verfügung.

Checkliste für Vermieter: E-Check richtig planen

Damit Sie als Vermieter auf der sicheren Seite sind, haben wir eine praktische Checkliste zusammengestellt:

  1. Prüftermine erfassen: Legen Sie ein System an, in dem Sie für jede Mieteinheit den letzten E-Check und den nächsten fälligen Termin dokumentieren. So verlieren Sie bei mehreren Objekten nicht den Überblick.
  2. Qualifizierten Fachbetrieb beauftragen: Der E-Check darf nur von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Achten Sie auf die Zertifizierung und Erfahrung des Betriebs. ALBOUSH Elektrotechnik ist ein eingetragener Meisterbetrieb mit modernsten Prüfgeräten.
  3. Mieter rechtzeitig informieren: Kündigen Sie den E-Check mindestens 14 Tage vorher schriftlich an. Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu gewähren, muss aber rechtzeitig informiert werden.
  4. Prüfberichte sorgfältig aufbewahren: Bewahren Sie alle E-Check-Protokolle mindestens 10 Jahre auf. Im Schadensfall sind diese Dokumente Ihr wichtigster Nachweis. Digitale Kopien zusätzlich zu den Originalen sind empfehlenswert.
  5. Mängel sofort beheben: Werden beim E-Check Mängel festgestellt, müssen diese unverzüglich behoben werden. Dokumentieren Sie die Mängelbehebung schriftlich.
  6. Mietvertrag prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Mietvertrag eine Klausel zur Betriebskostenumlage für Wartungs- und Prüfkosten enthält.
  7. Versicherung informieren: Teilen Sie Ihrer Gebäudeversicherung mit, dass Sie regelmäßige E-Checks durchführen lassen. Manche Versicherungen bieten dafür sogar Beitragsrabatte.
  8. Bei Mieterwechsel prüfen: Nutzen Sie jeden Mieterwechsel für einen E-Check. So dokumentieren Sie den Zustand der Elektrik lückenlos.

Warum der E-Check sich für Vermieter lohnt

Unabhängig von der rechtlichen Verpflichtung gibt es zahlreiche praktische Gründe, warum sich der E-Check für Vermieter rechnet:

  • Werterhalt der Immobilie: Regelmäßige Prüfungen erkennen Verschleiß frühzeitig, bevor teure Folgeschäden entstehen.
  • Mieterzufriedenheit: Mieter schätzen es, wenn der Vermieter in die Sicherheit der Wohnung investiert. Das stärkt das Mietverhältnis und reduziert Fluktuation.
  • Versicherungsschutz: Der aktuelle E-Check-Nachweis sichert den vollen Versicherungsschutz ab – gerade bei der Gebäudeversicherung ist das unverzichtbar.
  • Rechtssicherheit: Mit einem aktuellen Prüfprotokoll können Sie im Streitfall belegen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
  • Energieeffizienz: Der E-Check kann auch Schwachstellen in der Elektrik aufdecken, die zu erhöhtem Energieverbrauch führen – ein Thema, das bei steigenden Strompreisen immer relevanter wird.

E-Check für Vermieter in Bottrop und Umgebung

Als eingetragener Meisterbetrieb in Bottrop sind wir Ihr Ansprechpartner für den E-Check in vermieteten Immobilien. Wir bieten:

  • Schnelle Terminvergabe und flexible Zeitplanung – auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten
  • Professionelle Prüfung mit modernen Benning Prüfgeräten
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  • Abwicklung mehrerer Wohneinheiten an einem Tag
  • Beratung zu festgestellten Mängeln und Sanierungsmöglichkeiten

Wir sind in Bottrop, Essen, Oberhausen, Gladbeck, Herten, Bochum, Dortmund und weiteren Städten im Ruhrgebiet für Sie im Einsatz.

Fazit: E-Check ist keine Option, sondern Pflicht

Auch wenn kein einzelnes Gesetz den E-Check namentlich vorschreibt – die Verkehrssicherungspflicht nach BGB und die BGH-Rechtsprechung machen die regelmäßige Elektroprüfung für Vermieter de facto zur Pflicht. Die Konsequenzen bei Versäumnis können existenzbedrohend sein: persönliche Haftung, strafrechtliche Verfolgung und Verlust des Versicherungsschutzes.

Der E-Check alle vier Jahre ist dabei eine vergleichsweise geringe Investition. Für eine durchschnittliche Mietwohnung liegen die Kosten bei 249 bis 389 Euro – umgerechnet auf vier Jahre sind das nur wenige Euro pro Monat. Im Vergleich zum finanziellen Risiko eines Schadensfalles ist das verschwindend gering.

Handeln Sie jetzt: Vereinbaren Sie einen Termin für den E-Check Ihrer vermieteten Immobilien. Wir beraten Sie gerne persönlich unter 02041 / 723 14 15.

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