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Hotel · Gelsenkirchen
Föhne im Bad, Wasserkocher, Mini-Bars, TVs, Klimaanlagen — ein 30-Zimmer-Hotel hat schnell 200+ ortsveränderliche Geräte. Die DGUV V3 macht jeden einzelnen davon zur Pflicht. Im Brandfall prüft die Versicherung lückenlos.
Pflichten
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) erwartet ein vollständiges Geräteverzeichnis mit Prüfprotokoll je Hotelzimmer und Allgemeinbereich. Ohne Nachweis: Bußgeld bis 10 000 € im Schadensfall.
Im Brand- oder Personenschaden-Fall greift die Sachversicherung nur bei nachweislich geprüften Geräten. Föhne und Wasserkocher in Bädern sind statistisch die häufigste Brandquelle in Hotels.
Föhne in Hotelbädern werden mehrfach täglich genutzt — typische Lebensdauer 2 Jahre. Defekte Schalter, brüchige Kabel und gelockerte Kontakte sind die häufigsten Befunde. Jährliche Prüfung statt Standardintervall ist hier Standard.
Intervalle
| Bereich | Intervall |
|---|---|
| Hotelzimmer-Geräte (Föhne, Wasserkocher) | 12 Monate |
| Mini-Bars & Klimaanlagen (24/7-Betrieb) | 12 Monate |
| Empfangsbereich (Computer, Drucker, Kasse) | 24 Monate |
| Wäscherei (Bügelmangel, Industriewaschmaschine) | 6–12 Monate |
| Frühstücksraum / Küche | 12 Monate |
Kosten
Pension (10 Zimmer)
70 Geräte
350 – 500 €
Mittelhotel (30 Zimmer)
200 Geräte
900 – 1 400 €
Großhotel (80 Zimmer + Konferenz)
500 Geräte
2 200 – 3 500 €
Verbindlicher Festpreis nach kurzem Telefonat. Anfahrt für Gelsenkirchen im Preis enthalten.
Geräte
Vollständige Geräte- und Risiko-Übersicht auf der allgemeinen Branchen-Seite: Hotel im Detail.
Häufige Fragen
Empfehlung der BGN und gängige Praxis: ja. Föhne sind durch ständige Feuchtigkeit und mehrfache tägliche Nutzung verschleißanfällig. Standardintervall 24 Monate ist hier zu lang.
Die Sachversicherung beruft sich auf grobe Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) und kürzt die Leistung anteilig oder ganz. Bei einem Brandschaden im sechsstelligen Bereich kann das den Betrieb existenziell gefährden.
Bei einem 30-Zimmer-Hotel rechnen wir mit 2 Tagen — einen pro Etage, abgestimmt auf die Belegung. Geprüft wird primär bei Auscheck-Tagen, sodass kein Gast gestört wird.
Nein. Privatgeräte der Gäste sind nicht Teil der DGUV V3 — diese gilt nur für vom Hotel zur Verfügung gestellte Geräte und Anlagen.
Sprechen Sie kurz mit uns — Festpreis-Angebot innerhalb von 24 Stunden, kein Aufpreis für Anfahrt.