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Kirche · Herten
Kirchenraum mit Orgel und Beschallung, Glockenturm-Steuerung, Gemeindesaal mit Bühne, Kirchen-Küche bei Veranstaltungen, Pfarrhaus, Friedhofs-Anlagen — Kirchengemeinden haben extrem heterogene Elektrik mit oft alter Bausubstanz. Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung, in der Praxis getrieben vom Bauausschuss.
Pflichten
Der Kirchenvorstand (ev) bzw. Kirchengemeinderat (kath) trägt die Trägerverantwortung für die Gemeinde-Liegenschaften. In der Praxis delegiert an den Bauausschuss und den Küster/Hausmeister. Wir liefern die Doku in einer für ehrenamtliche Vorstände nachvollziehbaren Form.
Viele Kirchen und Gemeindehäuser haben Elektrik aus den 50er-70er Jahren mit Aluminium-Leitungen, fehlenden FI-Schutzschaltern und unzureichend dimensionierter Beleuchtungs-Verteilung. Wir dokumentieren Risiko-Befunde und empfehlen Sanierungsmaßnahmen mit Kostenschätzung.
Gemeindesaal, Bühne, Beschallung — bei Veranstaltungen mit Publikum greift die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde. Defekte Steckdosen, Mehrfachsteckdosen-Wildwuchs an der Bühne oder defekte Notbeleuchtung sind Audit-typische Befunde.
Intervalle
| Bereich | Intervall |
|---|---|
| Kirchenraum + Orgel + Beschallung | 4 Jahre + jährliche Sichtprüfung |
| Gemeindesaal + Bühnen-Technik (bei Veranstaltungen) | 12 Monate |
| Glockenstuhl + Läute-Anlage | 12 Monate |
| Küche / Spülmaschine bei Veranstaltungen | 12 Monate |
| Pfarrhaus / Verwaltung | 24 Monate |
| Friedhofs-Wasserstellen + Außenbeleuchtung | 12 Monate |
Kosten
Kleingemeinde (nur Kirche + kl. Pfarrhaus)
70 Geräte
420 – 580 €
Mittlere Gemeinde (Kirche + Gemeindehaus + Pfarrhaus)
250 Geräte
1 400 – 2 000 €
Großgemeinde (mit Friedhof + Mehrzweckhalle)
500 Geräte
2 600 – 3 800 €
Verbindlicher Festpreis nach kurzem Telefonat. Anfahrt für Herten im Preis enthalten.
Geräte
Vollständige Geräte- und Risiko-Übersicht auf der allgemeinen Branchen-Seite: Kirche im Detail.
Häufige Fragen
Der Kirchenvorstand (ev) bzw. Kirchengemeinderat (kath) als Träger der Gemeinde — meist über den Bauausschuss-Vorsitzenden oder direkt über den Küster/Hausmeister. Wir liefern auf Wunsch ein Beschluss-Vorlagen-Muster für die nächste Vorstandssitzung.
Ja, gerade bei Alt-Gebäuden. Wir dokumentieren nicht nur Mängel, sondern liefern eine priorisierte Sanierungs-Empfehlung mit Kostenschätzung — als Grundlage für den Bauausschuss und ggf. Förderanträge an die Landeskirche / das Bistum.
Variiert je nach Landeskirche und Bistum. Im Ruhrgebiet (EKvW, Bistum Essen) typisch 30–50 % der Sanierungskosten, abhängig von Mängel-Schwere und Gemeindefinanz. Wir liefern auf Wunsch eine Aufstellung im Förder-Antrags-konformen Format.
Wenn die Halle der Kirchengemeinde gehört: ja. Bei Vermietung an Vereine bleibt die Trägerverantwortung bei der Gemeinde, mit Schnittstellen-Klärung im Mietvertrag. Wir prüfen die feste Installation (Hallenelektrik), Vereins-Geräte bleiben in deren Verantwortung.
Sprechen Sie kurz mit uns — Festpreis-Angebot innerhalb von 24 Stunden, kein Aufpreis für Anfahrt.