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Photovoltaik-Anlagen liefern unter Volllast bis zu 1.000 V Gleichspannung – mehr als jede andere Anlage im Eigenheim. Schon kleine Mängel können zu Brand, Modulausfall oder Ertragsverlust führen. Die DIN EN 62446 definiert, wie eine PV-Anlage normgerecht geprüft wird – und warum eine Wiederholungsprüfung jede 4 Jahre Pflicht ist.
Teil unseres Photovoltaik-Ratgebers — komplette Übersicht ansehen →Die DIN EN 62446-1:2018-04 ist die europäische Norm für die Prüfung, Dokumentation und Inbetriebnahme von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen. Sie ergänzt für den DC-Teil der Anlage die allgemeinen Normen DIN VDE 0100-712 (besondere Anforderungen für PV-Versorgungssysteme) und VDE 0100-600 (Erstprüfung).
Konkret regelt die Norm:
Bei gewerblichen PV-Anlagen kommt zusätzlich die DGUV Vorschrift 3 zur Anwendung – die PV-Anlage gilt dann als ortsfeste elektrische Anlage und muss in den DGUV-V3-Prüfzyklus aufgenommen werden.
Vor der ersten Inbetriebnahme wird die PV-Anlage vollständig nach DIN EN 62446 geprüft. Diese Erstprüfung ist Voraussetzung für die Anmeldung beim Netzbetreiber und Voraussetzung für die EEG-Vergütung. Sie ist meist im Leistungsumfang des Installationsbetriebs enthalten – sollte aber im Angebot explizit ausgewiesen sein.
Pflichtbestandteile der Erstprüfung:
Das Prüfprotokoll ist die Grundlage aller späteren Wiederholungsprüfungen – es enthält die Sollwerte, gegen die später gemessen wird. Für den Anlagenbesitzer ist es ein wichtiges Dokument zur Beweissicherung im Versicherungsfall.
Eine PV-Anlage altert. Modulkontakte korrodieren, Bypass-Dioden fallen aus, Wechselrichter verlieren an Wirkungsgrad. Die DIN EN 62446 empfiehlt deshalb regelmäßige Wiederholungsprüfungen:
| Anwendung | Empfohlene Frist |
|---|---|
| Privat-PV bis 30 kWp | Erstmals 4 Jahre nach Inbetriebnahme, danach alle 4 Jahre |
| Gewerbliche PV (DGUV V3 betroffen) | Alle 4 Jahre, in besonders beanspruchten Bereichen 1 Jahr |
| Nach Sturm- oder Hagelschaden | Sofortige außerordentliche Prüfung |
| Nach Reparatur am DC-Teil | Wiederholungsprüfung des betroffenen Strangs |
| NA-Schutz-Tausch (alle 7–8 Jahre) | Funktionsprüfung im Rahmen des Tauschs |
Die Wiederholungsprüfung umfasst eine erneute Sichtprüfung, die Wiederholung der elektrischen Messungen und einen Vergleich mit den Sollwerten aus der Erstprüfung. Bei größeren Anlagen oder erkennbaren Ertragseinbußen wird ergänzend eine I-V-Kennlinien-Messung durchgeführt.
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Die Sichtprüfung wirkt unspektakulär, deckt aber den Großteil der Mängel auf. Geprüft werden:
Wir kombinieren die Sichtprüfung bei großen Anlagen mit einer Drohnen-Inspektion, die auch schwer zugängliche Module dokumentiert. So fallen Hot-Spots und Schneckenspuren auf, die vom Boden nicht erkennbar sind.
Mit dem Benning PV 1-1 messen wir alle relevanten Größen direkt am Modulstrang:
| Messung | Grenzwert / Toleranz |
|---|---|
| Leerlaufspannung Uoc | ±5 % vom Sollwert (temperaturkorrigiert) |
| Kurzschlussstrom Isc | ±10 % vom Sollwert (einstrahlungsabhängig) |
| Polarität DC | Plus und Minus eindeutig identifiziert |
| Isolationswiderstand | ≥ 1 MΩ bei 1.000 V Prüfspannung |
| Schutzleiter-Durchgängigkeit | ≤ 0,5 Ω vom Modulrahmen zur Hauserdung |
| RCD-Auslösezeit (AC-Seite) | < 200 ms bei Nennfehlerstrom |
Wichtig: Uoc und Isc sind temperaturabhängig. Eine Messung bei 5 °C im Winter zeigt höhere Spannungen als das Datenblatt (das auf 25 °C standardisiert ist). Das Messgerät rechnet automatisch um – das ist einer der Gründe, warum die Messung mit einem normgeeichten PV-Tester wie dem Benning PV 1-1 erfolgen muss.
Die einfache Messung von Uoc und Isc liefert nur zwei Punkte der Kennlinie. Defekte einzelner Zellen oder ausgefallene Bypass-Dioden lassen sich damit nicht zuverlässig erkennen. Hier kommt die I-V-Kennlinien-Messung ins Spiel: der Tester zeichnet die komplette Spannungs-Strom-Kurve auf und vergleicht sie mit dem Soll.
Typische Befunde aus der Kennlinien-Messung:
Die I-V-Messung ist deutlich aufwändiger und teurer als die Standard-Wiederholungsprüfung – aber sie ist die einzige Methode, mit der defekte Module zuverlässig identifiziert werden, ohne sie einzeln auszubauen. Wir empfehlen sie alle 8 Jahre oder bei nachweisbarem Ertragsverlust > 10 %.
Aus der Prüfpraxis im Ruhrgebiet – die häufigsten Befunde an Anlagen, die 5 bis 15 Jahre alt sind:
Mängel werden im Prüfprotokoll dokumentiert und priorisiert. Sicherheitsrelevante Mängel (Brandrisiko, fehlender Personenschutz) müssen vor Wiederinbetriebnahme behoben werden. Ertragsmindernde Mängel (defekte Module, alter Wechselrichter) entscheidet der Anlagenbesitzer wirtschaftlich.
DIN EN 62446-1 ist die europäische Norm für die Prüfung netzgekoppelter Photovoltaikanlagen. Sie regelt sowohl die Erstprüfung neuer PV-Anlagen vor der Inbetriebnahme als auch die wiederkehrende Prüfung bestehender Anlagen. Sie gilt für alle netzgekoppelten PV-Anlagen unabhängig von der Größe – vom 4-kWp-Hausdach bis zum Solarpark.
Eine erste Wiederholungsprüfung ist 4 Jahre nach Inbetriebnahme empfohlen, danach alle 4 Jahre. Bei gewerblichen PV-Anlagen gilt zusätzlich die DGUV V3 mit teilweise kürzeren Fristen. Nach Sturm-, Hagel- oder Brandschäden sowie nach Reparaturen am DC-Teil ist eine außerordentliche Prüfung erforderlich.
Die Hauptmessungen sind: Polarität DC-Anschlüsse, Leerlaufspannung Uoc je Strang, Kurzschlussstrom Isc, Isolationswiderstand zwischen DC-Leitungen und Erde (≥ 1 MΩ bei 1.000 V Prüfspannung), Schutzleiter-Durchgängigkeit und – bei Kennlinien-Messung – die I-V-Kennlinie jedes Modulstrangs zur Identifikation defekter oder verschatteter Module.
Eine Wiederholungsprüfung kostet je nach Anlagengröße zwischen 250 € (kleine Hausanlage bis 10 kWp) und 800 € (Anlage 30–100 kWp). Bei Gewerbeanlagen mit umfangreicher Kennlinien-Messung können die Kosten auf 1.500 € und mehr steigen. Eine Erstprüfung vor Inbetriebnahme ist meist im Installationspaket enthalten.
Die häufigsten Befunde aus unserer PV-Prüfpraxis: korrodierte Steckverbinder (MC4) durch Feuchtigkeit, lockere DC-Anschlüsse mit Hot-Spot-Risiko, defekte Bypass-Dioden in einzelnen Modulen, beschädigte Modulanschlussdosen, fehlerhafte Erdung des Modulrahmens, veralteter NA-Schutz (ENS) und Wechselrichter mit reduziertem Wirkungsgrad durch Alterung.
Geschrieben von
Nawrs Alboush
Elektromeister · Inhaber ALBOUSH Elektrotechnik
Eingetragen bei der Handwerkskammer Münster (Reg.-Nr. 42067539). Führt seit Gründung des Betriebs jeden E-Check und jede DGUV-V3-Prüfung in Bottrop und im Ruhrgebiet persönlich durch – mit Benning Prüfgeräten und nach DIN VDE 0100, 0105-100 und 0701-0702.
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