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Die GmbH-Mantel schützt den Geschäftsführer nicht vor allem. Bei groben Verstößen gegen die DGUV V3 — und genau darum geht es bei jahrelang versäumten Prüfungen — kann der Geschäftsführer persönlich mit seinem Privatvermögen haften. Wir erklären, wo die Grenzen verlaufen und wie Sie sich schützen.
Teil unseres Compliance-Ratgebers — komplette Übersicht ansehen →Die Verantwortung für den Arbeitsschutz im Unternehmen liegt nach § 3 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) beim Arbeitgeber. Bei einer GmbH oder UG ist das in erster Linie der Geschäftsführer als Organ der Gesellschaft. Die DGUV Vorschrift 3 ist konkrete Ausgestaltung dieser Pflicht für den Bereich der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.
Solange der Geschäftsführer im Rahmen seiner ordnungsgemäßen Tätigkeit handelt, schützt ihn das Trennungsprinzip: Die Gesellschaft haftet, nicht er persönlich. Aber dieser Schutz fällt weg, sobald die Pflichtverletzung als grob fahrlässig oder vorsätzlich einzustufen ist. Dann kommen mehrere Anspruchsgrundlagen parallel ins Spiel: § 823 BGB (Schadensersatz aus unerlaubter Handlung), § 43 GmbHG (Verschulden gegenüber der Gesellschaft), §§ 110, 111 SGB VII (BG-Regress bei Arbeitsunfällen).
Wir prüfen seit Jahren in Betrieben mit BG-Audit-Erfahrung. In den Schadensfällen, die uns berichtet wurden, war meist ein Muster wiederkehrend: bekannte Mängel, niemand fühlte sich verantwortlich, Dokumentation lückenhaft.
Konkrete Konstellationen, in denen die persönliche Haftung greift:
Was die BG im Regress macht: sie geht systematisch die Dokumentationskette zurück. Findet sie Lücken über mehrere Jahre, gilt das vor Gericht regelmäßig als grobe Fahrlässigkeit.
Wenn ein Mitarbeiter durch ungeprüfte Elektrik verletzt wird, springt zunächst die zuständige Berufsgenossenschaft ein und übernimmt Heilbehandlung, Reha, Verletztengeld und ggf. lebenslange Rente. Anschließend prüft die BG, ob sie sich diese Leistungen vom Verursacher zurückholen kann — der Regress nach §§ 110, 111 SGB VII.
Der Regress richtet sich gegen den Geschäftsführer persönlich, nicht gegen die GmbH. Voraussetzung: grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Pflichtverletzung. In der Praxis sind Regress-Summen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit häufig im 6- bis 7-stelligen Bereich (Rentenzahlungen über Jahrzehnte, Heilbehandlungskosten, Hinterbliebenenleistungen bei Todesfolge).
Im Ruhrgebiet sind die zuständigen BGs je nach Branche: BG ETEM (Elektro, Energie, Textil), BGHM (Holz, Metall), BG Verkehr, BGN (Nahrungsmittel/Gastgewerbe), BGW (Gesundheit). Alle wenden den Regress aktiv an — gerade BGHM und BGW gelten als besonders rigoros bei Audit und Regress.
PDF · 2 Seiten · 173 KB
Alle Tatbestände, Rechtsgrundlagen und Strafrahmen auf 2 Seiten: BG, ArbSchG, OWiG, VVG, SGB VII, StGB.
Bei Personenschaden mit Bezug zur Pflichtverletzung droht parallel zum Zivilrecht ein Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, bei Verletzungen am Arbeitsplatz ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sobald ein Verdacht auf Pflichtverletzung besteht.
Strafverfahren werden oft öffentlichkeitswirksam, mit konkreten Konsequenzen für das Unternehmen (Reputationsschaden, Kreditwürdigkeit, Mitarbeiterbindung). Die strafrechtliche Verteidigung ist häufig nicht von der D&O-Versicherung gedeckt — separate Strafrechtsschutz-Police empfohlen.
Nach § 13 Abs. 2 ArbSchG kann der Geschäftsführer Pflichten auf zuverlässige, fachkundige Personen übertragen — typisch auf den Betriebsleiter, technischen Leiter oder Sicherheitsbeauftragten. Voraussetzungen für eine wirksame Übertragung:
Vertiefung: Betriebsleiter, Sicherheitsbeauftragter & E-Check
Ist eine wirksame Pflichtenübertragung erfolgt, haftet der GF nur noch für Auswahl- und Aufsichtsverschulden — also dafür, ob er die richtige Person gewählt und sie ausreichend kontrolliert hat. Das reduziert die persönliche Haftung erheblich.
Wir übernehmen die Prüfung lückenlos und liefern Doku im für BG-Audit erwarteten Format. Reminder-Service hält künftige Fristen ein — Sie als Geschäftsführer sind aus dem Risiko.
02041 / 723 14 15Diese Artikel ergänzen das Thema und werden von Lesern oft zusammen gelesen.
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Geschrieben von
Nawrs Alboush
Elektromeister · Inhaber ALBOUSH Elektrotechnik
Eingetragen bei der Handwerkskammer Münster (Reg.-Nr. 42067539). Führt seit Gründung des Betriebs jeden E-Check und jede DGUV-V3-Prüfung in Bottrop und im Ruhrgebiet persönlich durch – mit Benning Prüfgeräten und nach DIN VDE 0100, 0105-100 und 0701-0702.
Wir prüfen normgerecht nach DIN VDE 0701-0702 und VDE 0105-100, mit lückenloser Dokumentation für BG und Versicherung.
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