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Vor jeder DGUV-V3-Prüfung steht die Inventarisierung – und die scheitert oft schon an der richtigen Einordnung. Was ist ortsfest, was ortsveränderlich, was stationär? Welche Norm gilt wofür? Dieser Ratgeber gibt klare Definitionen und konkrete Beispiele aus Büro, Werkstatt und Baustelle.
Teil unseres DGUV V3-Ratgebers — komplette Übersicht ansehen →Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind alle Komponenten, die fest mit der Gebäudeinstallation verbunden oder dauerhaft an einem Standort errichtet sind. Sie werden im laufenden Betrieb nicht bewegt und sind in der Regel verkabelt, verschraubt oder eingebaut – nicht über einen Steckverbinder anschließbar.
Typische Beispiele:
Die Prüfung dieser Komponenten erfolgt nach DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung) und DIN VDE 0105-100 (wiederkehrend). Sie umfasst Schutzleiter-Durchgängigkeit, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und RCD-Funktion – Größen, die nur direkt an der festinstallierten Anlage gemessen werden können.
Ortsveränderliche Betriebsmittel sind elektrische Geräte, die während des Betriebs bewegt werden können oder leicht von Hand transportiert werden – die DGUV V3 nennt als Faustregel ein Gewicht unter 23 kg. Sie sind über einen Anschlussstecker mit dem Netz verbunden und können ohne Werkzeug abgesteckt werden.
Typische Beispiele aus dem Büro:
Beispiele aus Werkstatt und Produktion:
Geprüft werden diese Geräte nach DIN VDE 0701-0702. Die Norm definiert vier Mess-Schritte: Schutzleiterwiderstand ≤ 0,3 Ω, Isolationswiderstand ≥ 1 MΩ bei 500 V, Schutzleiterstrom < 3,5 mA und Funktionsprüfung. Vorausgegangen ist immer eine Sichtprüfung des Geräts.
Zwischen ortsfest und ortsveränderlich gibt es die stationären Geräte. Sie haben einen Stecker (sind also formal nicht fest verkabelt), werden aber faktisch nie bewegt – wegen Größe, Gewicht oder weil sie mit anderen Komponenten verbunden sind. Beispiele:
Prüftechnisch behandeln wir sie wie ortsveränderliche Geräte (Messung über den Stecker nach VDE 0701-0702). Bei den Prüffristen orientieren wir uns aber an den längeren Fristen ortsfester Anlagen, weil die tatsächliche mechanische Beanspruchung gering ist.
Wichtig: Die Einordnung als „stationär" ist kein Freibrief, die Prüfung zu vergessen. Ein Standkühlschrank, der seit 15 Jahren in der Teeküche steht, ist trotzdem prüfpflichtig – und die Wahrscheinlichkeit von Mängeln steigt mit dem Alter.
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Die DGUV V3 verlangt dass geprüft wird – die DIN-VDE-Normen regeln wie. Für jede Kategorie gibt es eine eigene Norm:
| Kategorie | Maßgebliche Norm(en) |
|---|---|
| Ortsfeste Anlagen – Erstprüfung | DIN VDE 0100-600 |
| Ortsfeste Anlagen – Wiederholungsprüfung | DIN VDE 0105-100 |
| Ortsveränderliche Geräte | DIN VDE 0701 (nach Reparatur), DIN VDE 0702 (Wiederholung) |
| Stationäre Geräte | DIN VDE 0701-0702 (Messung), Fristen nach DGUV V3 für ortsfest |
| Maschinen mit elektr. Ausrüstung | DIN VDE 0113-1 (zusätzlich) |
| PV-Anlagen | DIN EN 62446 (Erst- und Wiederholungsprüfung) |
In der Praxis werden VDE 0701 und VDE 0702 oft als kombinierte Norm „DIN VDE 0701-0702" zitiert, weil die Messabläufe weitgehend identisch sind. Mehr dazu im DGUV V3 Pflichten-Ratgeber.
Die Fristen ergeben sich aus der DGUV Information 203-070 als Richtwerte und müssen für jeden Betrieb auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung individuell festgelegt werden. Üblich sind:
| Anwendung | Frist |
|---|---|
| Ortsfest – Büro / Verwaltung | 4 Jahre |
| Ortsfest – Werkstatt / Feuchtraum / Produktion | 1 Jahr |
| Ortsveränderlich – Büro | 24 Monate |
| Ortsveränderlich – Werkstatt / Fertigung | 6 Monate |
| Ortsveränderlich – Baustelle | 3 Monate |
| RCD (FI) – Messung | 6 Monate |
| RCD (FI) – Funktionsprüfung Tastendruck | 1 Monat |
Wenn eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Geräte besonders beansprucht werden (etwa durch Staub, Feuchtigkeit oder Vibration), müssen die Fristen verkürzt werden. Umgekehrt darf bei sehr geringer Beanspruchung verlängert werden – das muss aber dokumentiert sein.
Drei typische Betriebssituationen aus unserer Prüfpraxis im Ruhrgebiet:
Ortsfest: Hauptverteilung, Beleuchtung, Klimaanlage, fest installierte Bildschirme. Ortsveränderlich: 8 Notebooks, 8 Bildschirme, 2 Drucker, 5 Mehrfachsteckdosen, 3 Tischlampen, 1 Kaffeemaschine. Stationär: Großformat-Plotter, Server. Prüfumfang ca. 35 Geräte und 1 Anlage. Fristen: 4 Jahre für ortsfeste Anlage, 24 Monate für ortsveränderliche Geräte.
Ortsfest: Hauptverteilung, Drehbänke, Fräsen, Kompressor, fest installierte Hallenbeleuchtung, Hebebühne. Ortsveränderlich: 12 Bohrmaschinen, 8 Winkelschleifer, 5 Heißluftgebläse, 20 Verlängerungskabel, 3 Halogenstrahler. Prüfumfang ca. 60 ortsveränderliche Geräte plus 6 fest installierte Maschinen. Fristen: 1 Jahr für ortsfest (Werkstattumgebung), 6 Monate für ortsveränderlich.
Ortsfest: meist nicht vorhanden – die Baustelle hat einen Anschluss vom Netzbetreiber. Ortsveränderlich: Baustromverteiler, mobile PRCD, 25 Verlängerungskabel, 15 Elektrowerkzeuge. Sehr hohe mechanische Beanspruchung – Fristen werden auf 3 Monate verkürzt. Auf Großbaustellen führen wir die Prüfung daher meist quartalsweise vor Ort durch.
Die häufigste Schwachstelle in der DGUV-V3-Dokumentation ist nicht die eigentliche Prüfung – sondern das vorgelagerte Inventar. Geräte, die nicht im Inventar stehen, werden auch nicht geprüft. Drei Tipps für ein belastbares Inventar:
Wir unterstützen unsere Kunden bei der initialen Inventarisierung, wenn der Bestand zu groß oder unübersichtlich ist. Nach der Erstprüfung übernimmt der Betrieb die laufende Pflege – wir prüfen dann nur noch nach dem festgelegten Fristenkalender.
Entscheidend ist die übliche Bewegung im Betrieb. Ortsveränderlich ist alles, was während des Betriebs am Anschlussstecker ohne Werkzeug bewegt werden kann oder leicht zu transportieren ist (Faustregel < 23 kg). Ortsfest ist alles, was fest mit der Gebäudeinstallation verbunden ist – meist verkabelt, verschraubt oder eingebaut.
Stationäre Geräte sind eine Unterkategorie, die im Alltag oft missverstanden wird. Es sind Geräte, die zwar einen Stecker haben, aber durch Größe, Gewicht oder Anschluss faktisch nicht bewegt werden – Kopierer, Server, Standkühlschränke. Sie werden formal wie ortsveränderliche Geräte nach VDE 0701-0702 geprüft, aber mit den längeren Fristen ortsfester Anlagen.
Ortsfeste Anlagen werden nach DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung) und VDE 0105-100 (wiederkehrend) geprüft. Ortsveränderliche Geräte fallen unter DIN VDE 0701-0702. Maschinen mit erweiterter elektrischer Ausrüstung (CNC, Pressen) zusätzlich nach DIN VDE 0113-1.
Ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre (Büro/Verwaltung) bzw. 1 Jahr (Werkstatt, Feuchtraum). Ortsveränderliche Geräte je nach Einsatz alle 6–24 Monate. RCD-Schutzschalter halbjährlich (Messung) bzw. monatlich (Tastendruck-Funktionstest). Auf Baustellen verkürzen sich alle Fristen erheblich.
Ja, sobald sie betrieblich genutzt werden – etwa Handy-Ladegeräte, Ventilatoren, Wasserkocher in der Teeküche. Auch diese müssen in das Prüfinventar aufgenommen werden, sonst bleibt eine Lücke in der DGUV-V3-Dokumentation.
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Geschrieben von
Nawrs Alboush
Elektromeister · Inhaber ALBOUSH Elektrotechnik
Eingetragen bei der Handwerkskammer Münster (Reg.-Nr. 42067539). Führt seit Gründung des Betriebs jeden E-Check und jede DGUV-V3-Prüfung in Bottrop und im Ruhrgebiet persönlich durch – mit Benning Prüfgeräten und nach DIN VDE 0100, 0105-100 und 0701-0702.
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