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Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, alle elektrischen Geräte und Installationen regelmäßig prüfen zu lassen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über Ihre Pflichten, die geltenden Fristen und die Konsequenzen bei Verstößen.
Teil unseres DGUV V3-Ratgebers — komplette Übersicht ansehen →Die DGUV Vorschrift 3 – vollständig „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ – ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie wurde früher als BGV A3 (gewerbliche Berufsgenossenschaften) bzw. GUV-V A3 (öffentliche Unfallkassen) bezeichnet und ist seit 2014 unter der einheitlichen Bezeichnung DGUV Vorschrift 3 zusammengefasst.
Die Vorschrift basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Sie verpflichtet Arbeitgeber, alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.
Der Geltungsbereich der DGUV V3 umfasst alle Unternehmen und Organisationen, die der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen. Das bedeutet: Jedes Unternehmen, das Arbeitnehmer beschäftigt, muss die Vorschrift einhalten – vom Einzelunternehmen bis zum Großkonzern, von der Arztpraxis bis zum Industriebetrieb.
Die Vorschrift unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Kategorien elektrischer Betriebsmittel:
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Als Arbeitgeber tragen Sie die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3. Diese Verantwortung ist nicht vollständig delegierbar – auch wenn Sie die Durchführung der Prüfungen an einen externen Dienstleister vergeben, bleibt die Organisationspflicht bei Ihnen. Im Folgenden erläutern wir Ihre konkreten Pflichten im Detail.
Erstprüfung vor Inbetriebnahme: Jedes neue elektrische Betriebsmittel und jede neue oder wesentlich geänderte elektrische Anlage muss vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden. Bei Neugeräten mit CE-Kennzeichnung kann die Erstprüfung auf eine Sichtprüfung und eine Funktionsprüfung beschränkt werden, sofern der Hersteller eine Konformitätserklärung mitliefert.
Wiederkehrende Prüfungen: Nach der Erstprüfung müssen alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in regelmäßigen Zeitabständen wiederkehrend geprüft werden. Die Prüffristen richten sich nach der Art des Betriebsmittels, den Einsatzbedingungen und der Fehlerquote bei vorherigen Prüfungen.
Gefährdungsbeurteilung: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz müssen Sie auch die Gefährdungen durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel bewerten. Daraus ergeben sich die konkreten Schutzmaßnahmen und Prüfintervalle für Ihren Betrieb.
Beauftragung befähigter Personen: Die Prüfungen müssen von befähigten Personen im Sinne der TRBS 1203 durchgeführt werden. Befähigte Personen müssen über eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung, mindestens ein Jahr Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der Prüfungen verfügen.
Dokumentationspflicht: Alle Prüfungen müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation muss mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden, empfehlenswert ist eine Aufbewahrung über die gesamte Nutzungsdauer des Betriebsmittels hinaus.
Sofortige Außerbetriebnahme bei Mängeln: Werden bei einer Prüfung oder im laufenden Betrieb sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, muss das betroffene Betriebsmittel sofort außer Betrieb genommen und gegen Wiedereinschalten gesichert werden. Die Wiederinbetriebnahme darf erst nach erfolgreicher Nachprüfung erfolgen.
Die DGUV Vorschrift 3 legt fest, dass Sie als Arbeitgeber prüfen lassen müssen. Wie die Prüfung im Detail abläuft, regeln die DIN-VDE-Normen. In der Praxis arbeiten wir mit vier Normen, die je nach Prüfobjekt zur Anwendung kommen:
| Norm | Geltungsbereich | Wichtigste Prüfwerte |
|---|---|---|
| DIN VDE 0100‑600 | Erstprüfung neuer ortsfester Anlagen vor Inbetriebnahme | Schutzleiter-Durchgängigkeit, Isolationswiderstand ≥ 1 MΩ, Schleifenimpedanz, RCD-Funktion |
| DIN VDE 0105‑100 | Wiederkehrende Prüfung ortsfester Anlagen im laufenden Betrieb | Sichtprüfung, Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen, RCD-Auslösezeit < 200 ms |
| DIN VDE 0701‑0702 | Ortsveränderliche Geräte – Computer, Werkzeuge, Verlängerungen | Schutzleiterwiderstand ≤ 0,3 Ω, Iso-Widerstand, Schutzleiterstrom < 3,5 mA, Funktion |
| DIN VDE 0113‑1 | Sicherheit elektrischer Ausrüstung von Maschinen (CNC, Pressen, Fertigungsanlagen) | Erweiterte Schutzleiter- & Isolationsmessungen, Not-Halt-Funktion, EMV-Aspekte |
In den meisten Betrieben ist die DIN VDE 0701-0702 die Norm, mit der wir am häufigsten arbeiten. Sie regelt zwei Anwendungsfälle: VDE 0701 beschreibt die Prüfung eines Geräts nach Reparatur oder Änderung, VDE 0702 die Wiederholungsprüfung im laufenden Betrieb. Da die Messabläufe weitgehend identisch sind, hat sich die kombinierte Bezeichnung DIN VDE 0701-0702 in der Praxis durchgesetzt.
Geprüft wird in vier Schritten:
Jedes geprüfte Gerät erhält eine Prüfplakette mit Datum und nächstem Prüftermin. Die Messwerte werden digital protokolliert und sind die Grundlage für die DGUV-V3-Dokumentation, die Sie der Berufsgenossenschaft, der Versicherung und im Schadensfall einem Gericht vorlegen können.
Die DGUV V3 gibt Richtwerte für Prüffristen vor, die in der DGUV Information 203-070 (ehemals BGI 5090) konkretisiert werden. Diese Richtwerte gelten als Empfehlung – die tatsächlichen Prüffristen müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden und können je nach Einsatzbedingungen kürzer oder unter bestimmten Voraussetzungen auch länger ausfallen. Mehr zu den Prüfintervallen erfahren Sie in unserem Ratgeber zum E-Check: Wie oft?.
| Art des Betriebsmittels | Prüffrist | Anmerkung |
|---|---|---|
| Ortsfeste Anlagen | 4 Jahre | In besonders gefährdeten Bereichen kürzer |
| Ortsveränderliche Geräte (Büro) | 24 Monate | Bei Fehlerquote < 2 % verlängerbar |
| Ortsveränderliche Geräte (Werkstatt) | 6 Monate | Erhöhte Beanspruchung |
| Ortsveränderliche Geräte (Baustelle) | 3 Monate | Besonders raue Umgebung |
| Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) | 6 Monate | Zusätzlich monatliche Tastprüfung |
| Elektrische Anlagen in medizinischen Bereichen | 1 – 2 Jahre | Je nach Risikogruppe |
Eine wichtige Regelung ist die Möglichkeit der Fristverlängerung: Liegt die Fehlerquote bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte unter 2 Prozent, kann die Prüffrist nach Gefährdungsbeurteilung verlängert werden. Umgekehrt muss die Prüffrist bei einer hohen Fehlerquote verkürzt werden.
Neben den wiederkehrenden Prüfungen sind auch anlassbezogene Prüfungen erforderlich: nach Unfällen, nach Reparaturen, nach wesentlichen Änderungen an der Anlage oder nach besonderen Vorkommnissen wie Blitzeinschlag oder Wasserschaden. In solchen Fällen muss die Prüfung unverzüglich erfolgen, bevor die Anlage oder das Gerät wieder in Betrieb genommen wird.
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Die Nichteinhaltung der DGUV Vorschrift 3 kann für Unternehmer schwerwiegende Konsequenzen haben – sowohl finanziell als auch strafrechtlich. Die Berufsgenossenschaften haben weitreichende Befugnisse, die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu überwachen und Verstöße zu ahnden.
Bußgelder: Gemäß § 209 SGB VII können Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Berufsgenossenschaften können auch höhere Bußgelder verhängen, wenn der Verstoß vorsätzlich oder wiederholt begangen wurde.
Regress durch die Berufsgenossenschaft: Kommt es zu einem Arbeitsunfall aufgrund fehlender oder mangelhafter Prüfung, kann die Berufsgenossenschaft den Unternehmer in Regress nehmen. Das bedeutet: Die Kosten für die medizinische Behandlung, Rehabilitation und eventuelle Renten des Verletzten werden dem Unternehmer in Rechnung gestellt. Bei schweren Verletzungen können diese Kosten schnell in den sechsstelligen Bereich gehen.
Strafrechtliche Konsequenzen: Bei fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung durch mangelhafte Elektroinstallationen droht dem verantwortlichen Unternehmer eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Auch eine Anklage wegen Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz ist möglich.
Verlust des Versicherungsschutzes: Ohne nachweisbare DGUV V3 Prüfung kann die Betriebshaftpflichtversicherung im Schadensfall die Leistung verweigern oder kürzen (mehr dazu im Ratgeber E-Check und Versicherung). Auch die Feuerversicherung kann Regressansprüche geltend machen, wenn ein Brand auf ungeprüfte elektrische Anlagen zurückzuführen ist.
Betriebsschließung: In schwerwiegenden Fällen kann das Gewerbeaufsichtsamt oder die Berufsgenossenschaft die sofortige Stilllegung elektrischer Anlagen oder sogar des gesamten Betriebs anordnen, bis die Mängel beseitigt und die Prüfungen nachgeholt sind. Dies kann zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen.
Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist das Rückgrat der DGUV V3 Compliance. Ohne nachweisbare Prüfprotokolle ist es im Schadensfall so, als wäre die Prüfung nie durchgeführt worden. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft, dem Gewerbeaufsichtsamt und der Versicherung.
Ein vollständiges Prüfprotokoll muss folgende Angaben enthalten (eine ausführliche Erklärung finden Sie in unserem Ratgeber Prüfbericht verstehen):
Für die Verwaltung der Prüfungen empfiehlt sich eine strukturierte Übersicht aller Betriebsmittel – ein sogenanntes Prüfkataster oder Anlagenverzeichnis. Darin werden alle elektrischen Betriebsmittel erfasst, mit Inventarnummern versehen und die Prüftermine nachverfolgt. Moderne Prüfsoftware erleichtert diese Aufgabe erheblich und erinnert automatisch an anstehende Prüftermine.
Bei ALBOUSH Elektrotechnik erhalten Sie nach jeder DGUV V3 Prüfung ein ausführliches, normgerechtes Prüfprotokoll sowie Prüfplaketten für alle geprüften Geräte. Informationen zu den Kosten der DGUV V3 Prüfung finden Sie auf unserer Kostenseite.
Die Umsetzung der DGUV V3 muss kein bürokratischer Albtraum sein. Mit der folgenden Checkliste behalten Sie den Überblick und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen alle Anforderungen erfüllt. Gehen Sie die Punkte systematisch durch und haken Sie jeden erledigten Schritt ab.
1. Bestandsaufnahme durchführen
Erstellen Sie ein vollständiges Verzeichnis aller elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in Ihrem Unternehmen. Vergessen Sie nicht die Teeküche, den Serverraum und private Geräte der Mitarbeiter (z. B. Handy-Ladegeräte, Ventilatoren).
2. Gefährdungsbeurteilung erstellen
Bewerten Sie die Gefährdungen durch elektrische Betriebsmittel an jedem Arbeitsplatz. Berücksichtigen Sie Umgebungsbedingungen wie Feuchtigkeit, Staub, mechanische Beanspruchung und Temperatur.
3. Prüffristen festlegen
Legen Sie auf Basis der Gefährdungsbeurteilung die konkreten Prüffristen für jede Gerätekategorie fest. Orientieren Sie sich an den Richtwerten der DGUV Information 203-070.
4. Befähigte Person beauftragen
Beauftragen Sie einen zertifizierten Elektrofachbetrieb mit der Durchführung der Prüfungen. Stellen Sie sicher, dass die Prüfer die Anforderungen der TRBS 1203 erfüllen.
5. Prüfungen durchführen und dokumentieren
Lassen Sie alle Betriebsmittel fristgerecht prüfen und archivieren Sie die Prüfprotokolle sorgfältig. Bringen Sie Prüfplaketten an den geprüften Geräten an.
6. Mängel beseitigen und nachprüfen
Lassen Sie festgestellte Mängel umgehend beheben und die betroffenen Betriebsmittel vor der Wiederinbetriebnahme nachprüfen. Dokumentieren Sie auch die Mängelbeseitigung.
7. Folgetermine einplanen
Tragen Sie die nächsten Prüftermine in Ihren Kalender ein oder nutzen Sie eine Prüfmanagement-Software. So vermeiden Sie, dass Fristen unbemerkt ablaufen.
Als erfahrener Fachbetrieb für den gewerblichen E-Check unterstützen wir Sie bei der Umsetzung aller DGUV V3 Anforderungen – von der Bestandsaufnahme bis zur lückenlosen Dokumentation.
Die DGUV V3 Prüfung darf ausschließlich von einer befähigten Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden. Das ist in der Regel eine Elektrofachkraft mit entsprechender Ausbildung, Berufserfahrung und Kenntnis der relevanten Normen und Vorschriften. Ein zertifizierter Elektrofachbetrieb wie ALBOUSH Elektrotechnik verfügt über qualifizierte Prüfer.
Die Prüffristen hängen von der Art der Betriebsmittel und den Umgebungsbedingungen ab. Ortsfeste Anlagen werden in der Regel alle 4 Jahre geprüft, ortsveränderliche Geräte je nach Einsatzbereich alle 6 bis 24 Monate. In Büroumgebungen gelten oft längere Fristen als in Werkstätten oder auf Baustellen.
Bei Versäumnis der DGUV V3 Prüfung drohen erhebliche Konsequenzen: Bußgelder bis zu 10.000 Euro, im Schadensfall persönliche Haftung des Unternehmers, Regress durch die Berufsgenossenschaft, Verlust des Versicherungsschutzes und im schlimmsten Fall strafrechtliche Verfolgung bei Personenschäden.
Ja, die DGUV V3 gilt für alle Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen – unabhängig von der Größe. Auch Selbstständige mit nur einem Angestellten müssen die Vorschrift einhalten. Die Prüfpflicht umfasst alle elektrischen Betriebsmittel, vom Computer über den Wasserkocher bis zur Industriemaschine.
Grundsätzlich müssen alle elektrischen Betriebsmittel geprüft werden, die im Unternehmen verwendet werden. Dazu gehören ortsfeste Anlagen (Verteilungen, fest installierte Maschinen), ortsveränderliche Geräte (Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel) und stationäre Geräte (Kopierer, Server). Auch private Geräte, die am Arbeitsplatz genutzt werden, fallen darunter.
Die DGUV V3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift und legt fest, DASS geprüft werden muss – also wer prüfen muss, wann und in welchem Umfang. Die DIN-VDE-Normen wie VDE 0701-0702 (ortsveränderliche Geräte), VDE 0100-600 (Erstprüfung neuer Anlagen) und VDE 0105-100 (wiederkehrende Prüfung im Betrieb) regeln dagegen, WIE die Prüfung im Detail erfolgt – konkrete Messverfahren, Grenzwerte und Prüfschritte. Beide ergänzen sich: DGUV V3 ist die rechtliche Pflicht, die VDE-Normen sind die technische Umsetzung.
Bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE 0701-0702 messen wir vier Hauptwerte: 1) Schutzleiterwiderstand (≤ 0,3 Ω bei Kabellängen bis 5 m), 2) Isolationswiderstand (≥ 1 MΩ bei 500 V Prüfspannung), 3) Schutzleiterstrom oder Berührungsstrom (< 3,5 mA für Schutzklasse I), 4) Funktionsprüfung (Gerät arbeitet bestimmungsgemäß). Vorausgegangen ist immer eine Sichtprüfung von Gehäuse, Anschlussleitung und Stecker auf erkennbare Schäden.
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Geschrieben von
Nawrs Alboush
Elektromeister · Inhaber ALBOUSH Elektrotechnik
Eingetragen bei der Handwerkskammer Münster (Reg.-Nr. 42067539). Führt seit Gründung des Betriebs jeden E-Check und jede DGUV-V3-Prüfung in Bottrop und im Ruhrgebiet persönlich durch – mit Benning Prüfgeräten und nach DIN VDE 0100, 0105-100 und 0701-0702.
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