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Wer die DGUV Vorschrift 3 ignoriert, riskiert weit mehr als ein paar Hundert Euro Bußgeld. Der wirkliche Schaden entsteht meist durch Versicherungsregress, persönliche Haftung und – im schlimmsten Fall – strafrechtliche Verfolgung. Ein realistischer Überblick über die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen.
Teil unseres DGUV V3-Ratgebers — komplette Übersicht ansehen →Die DGUV Vorschrift 3 selbst enthält keine direkten Bußgelder. Die Sanktionen ergeben sich aus drei übergeordneten Gesetzen, auf denen die DGUV V3 aufbaut:
Hinzu kommen die DGUV V3 selbst (als Unfallverhütungsvorschrift mit Gesetzescharakter) sowie das StGB für Personenschäden. Die Kombination dieser Regelungen macht das Risiko für nicht prüfende Betriebe so hoch.
In der Praxis bewegen sich Bußgelder bei DGUV-V3-Verstößen meist im niedrigen vierstelligen Bereich – sofern kein Schaden eingetreten ist. Die Berufsgenossenschaft prüft regelmäßig durch Aufsichtspersonen, ob Prüfprotokolle vorliegen. Wird ein Verstoß festgestellt, wird zunächst eine schriftliche Aufforderung erteilt, danach folgt das Bußgeldverfahren.
| Verstoß | Typische Sanktion |
|---|---|
| Prüfprotokolle nicht vorhanden | Aufforderung zur Nachholung; Bußgeld 500–2.500 € |
| Prüffristen wiederholt überschritten | Bußgeld 1.000–5.000 € |
| Mängel bekannt, aber nicht behoben | Bußgeld bis 10.000 € + Stilllegungsverfügung |
| Prüfung durch unqualifizierte Person | Bußgeld bis 5.000 €; Prüfung muss wiederholt werden |
| Vorsätzliche Falsch-Dokumentation | Bußgeld bis 30.000 € + Strafanzeige wegen Urkundenfälschung |
Wichtig: Die Bußgelder gelten pro Verstoß. Werden in einem Betrieb 50 Geräte ohne gültige Prüfung gefunden, kann theoretisch jedes einzelne Gerät als separater Verstoß gewertet werden. In der Praxis bündelt die BG meist, aber der Spielraum nach oben ist erheblich.
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Anders als bei vielen anderen Pflichten kann sich der Geschäftsführer einer GmbH bei DGUV-V3-Verstößen nicht hinter der Haftungsbeschränkung der Gesellschaft verstecken. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass die Verkehrssicherungspflicht bei elektrischen Anlagen den Geschäftsführer persönlich trifft, wenn er die Prüfung organisatorisch bewusst unterlassen hat oder hätte erkennen müssen.
Konkret bedeutet das: Bei einem Arbeitsunfall infolge fehlender Prüfung kann der Geschädigte oder dessen Hinterbliebene den Geschäftsführer persönlich auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagen. Die GmbH-Mantelhaftung wird durchbrochen, das Privatvermögen ist angreifbar.
Diese persönliche Haftung gilt unabhängig davon, ob der Geschäftsführer selbst die Prüfung hätte durchführen können – seine Pflicht ist die Organisation der Prüfung. Wer das Thema delegiert, ohne sich vom Vollzug zu überzeugen, haftet selbst.
Der teuerste Posten bei DGUV-V3-Verstößen ist meist nicht das Bußgeld, sondern der Regress der Berufsgenossenschaft nach § 110 SGB VII. Die BG zahlt zunächst dem verletzten Arbeitnehmer Behandlungskosten, Verletztengeld, Reha-Maßnahmen und ggf. eine Verletztenrente. Anschließend prüft sie, ob der Arbeitgeber den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Ein bekanntes Indiz für grobe Fahrlässigkeit: fehlende DGUV-V3-Prüfung des unfallursächlichen Geräts. Stellt die BG fest, dass die Maschine, die den Unfall verursacht hat, seit Jahren nicht mehr geprüft wurde, ist der Regress fast sicher.
Die Regresshöhe orientiert sich an den Gesamtkosten des Unfalls. Bei schweren Verletzungen mit anschließender Rente sind Beträge im sechs- bis siebenstelligen Bereich realistisch. Eine Querschnittslähmung verursacht über die gesamte Lebenserwartung des Verletzten leicht Kosten von 1–3 Mio. €.
Parallel dazu prüft die Betriebshaftpflicht ihre Leistungspflicht. Nach § 81 VVG kann sie wegen grober Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz anteilig oder ganz verweigern. Im schlimmsten Fall steht der Unternehmer mit dem BG-Regress auf dem Tisch und ohne Versicherungsschutz da.
Bei einem Personenschaden infolge fehlender oder unzureichender Prüfungen leitet die Staatsanwaltschaft regelmäßig Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder bei Todesfolge wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) ein. Beide Tatbestände sehen Freiheitsstrafen bis 3 bzw. 5 Jahre vor.
Adressat der Ermittlungen ist der Geschäftsführer oder eine namentlich beauftragte Person, die nachweislich für den Bereich verantwortlich war. Auch ohne Verurteilung sind die Folgen erheblich: das Verfahren selbst, eine mögliche Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und die Prüfung durch Aufsichtsbehörden.
Die Gerichte werten dabei einen vorhandenen, lückenlosen Prüfprotokoll-Ordner regelmäßig stark zugunsten des Beschuldigten. Wer dokumentieren kann, dass er regelmäßig durch eine qualifizierte Elektrofachkraft prüfen lässt, hat seine Sorgfaltspflicht erfüllt – auch wenn ein Unfall passiert.
Drei reale Fälle aus der jüngeren Rechtsprechung zeigen, was passieren kann, wenn die Prüfung versäumt wird:
OLG Hamm, Urteil 2018 – Stromschlag durch defekten Verlängerungskabel
Ein Arbeitnehmer erlitt durch ein defektes Verlängerungskabel einen schweren Stromschlag. Das Kabel war seit 4 Jahren nicht geprüft worden. Die BG verlangte 187.000 € Regress, die Versicherung kürzte die Leistung um 50 %. Der Geschäftsführer haftete persönlich für 93.500 €.
LG Düsseldorf 2020 – Brand durch überhitzte Steckdose
In einer Großküche brach Feuer in einer Steckdose aus, die seit über einem Jahrzehnt nicht geprüft worden war. Schaden 380.000 €. Die Sachversicherung berief sich auf grobe Fahrlässigkeit und verweigerte 70 % der Leistung. Bußgeld der BG: 7.500 €.
AG Bochum 2022 – Tödlicher Arbeitsunfall in Werkstatt
Ein Werkstattmitarbeiter verstarb durch einen Stromschlag an einer fest installierten Bohrmaschine. Letzte Prüfung lag 6 Jahre zurück. Strafverfahren gegen den Geschäftsführer wegen fahrlässiger Tötung; Verurteilung zu 1 Jahr und 6 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 25.000 € Auflage.
Die einzige zuverlässige Strategie ist auch die einfachste: die DGUV V3 systematisch und nachweisbar einhalten. Konkret heißt das:
Wir führen DGUV-V3-Prüfungen für Betriebe in Bottrop und im gesamten Ruhrgebiet durch – mit Benning Prüfgeräten, lückenloser digitaler Dokumentation und einem Prüfbericht, der auch im Schadensfall vor Berufsgenossenschaft und Versicherung Bestand hat.
Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 3 können Bußgelder bis zu 10.000 € verhängt werden – pro Verstoß. Bei wiederholten Verstößen oder einem Arbeitsunfall mit Personenschaden kommen straf- und zivilrechtliche Folgen hinzu.
Primär haftet der Arbeitgeber persönlich – das gilt auch für Geschäftsführer einer GmbH. Bei groben Verstößen kann die Haftungsbeschränkung der GmbH durchbrochen werden, sodass das Privatvermögen des Geschäftsführers angegriffen wird.
Die Berufsgenossenschaft zahlt zunächst dem Verletzten die Behandlungskosten und ggf. eine Rente. Anschließend kann sie die kompletten Kosten beim Arbeitgeber zurückfordern (Regress nach § 110 SGB VII). Das kann bei schweren Unfällen schnell sechsstellige Beträge erreichen.
Ja. Die Betriebshaftpflicht- und Sachversicherung kann Leistungen nach § 81 VVG wegen grober Fahrlässigkeit anteilig oder vollständig kürzen, wenn der Schaden durch fehlende oder unzureichende elektrische Prüfungen begünstigt wurde. Die DGUV-V3-Dokumentation ist Ihr Nachweis, dass Sie die Sorgfaltspflicht erfüllt haben.
Ja, wenn durch den Verstoß ein Personenschaden entsteht. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall durch defekte Elektrik kann fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren geahndet werden. Bei Verletzungen kommt fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) infrage.
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Geschrieben von
Nawrs Alboush
Elektromeister · Inhaber ALBOUSH Elektrotechnik
Eingetragen bei der Handwerkskammer Münster (Reg.-Nr. 42067539). Führt seit Gründung des Betriebs jeden E-Check und jede DGUV-V3-Prüfung in Bottrop und im Ruhrgebiet persönlich durch – mit Benning Prüfgeräten und nach DIN VDE 0100, 0105-100 und 0701-0702.
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