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Pflichten, Fristen, Bußgelder, Normen, Praxis-Tipps — der vollständige DGUV-V3-Wissenshub für Geschäftsführer, Sicherheitsbeauftragte und Hausverwaltungen mit gewerblichen Liegenschaften. Alle Aspekte verlinkt auf unsere Detail-Ratgeber.
Die DGUV Vorschrift 3 – bis 2014 unter den Namen BGV A3 (gewerbliche BG) bzw. GUV-V A3 (öffentliche Unfallkassen) bekannt – ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet jeden Arbeitgeber, der Arbeitnehmer beschäftigt, alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen.
Die Vorschrift gilt für jedes Unternehmen mit Mitarbeitern – vom Einzel-Handwerker mit einem Angestellten bis zum DAX-Konzern, von der Arztpraxis bis zur Industriehalle. Auch Vereine mit angestellten Mitarbeitern und kommunale Einrichtungen fallen darunter.
Drei zentrale Konsequenzen ergeben sich aus der DGUV V3:
Wer prüfen MUSS, ist klar geregelt. Wer prüfen DARF, auch: nur eine „befähigte Person" im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung — in der Regel ein Elektrofachbetrieb. Wer prüfen LÄSST, übernimmt die Verkehrssicherungspflicht; wer es vergisst, riskiert Bußgelder, Regress und im Ernstfall persönliche strafrechtliche Verfolgung.
Drei tiefgehende Detail-Ratgeber decken die wichtigsten Aspekte ab. Folgen Sie den Links für die jeweils volle Behandlung.
Alle elektrischen Betriebsmittel im Unternehmen — getrennt nach ortsfesten Anlagen (fest verkabelt: Hauptverteilung, Maschinen, Beleuchtung) und ortsveränderlichen Geräten (mit Stecker abnehmbar: Computer, Drucker, Bohrmaschinen, Verlängerungskabel). Auch stationäre Geräte (Stecker, aber faktisch nicht bewegt — Kopierer, Server) fallen darunter, mit Spezialregel bei den Fristen.
Vollständige Definitionen mit Beispielen, Prüffristen je Kategorie und konkreten Praxis-Fällen finden Sie in unserem Ratgeber Ortsfest vs. ortsveränderlich.
Die DGUV V3 selbst ist die Pflicht — die DIN-VDE-Normen sind die Umsetzung:
Die Norm-Tabelle im DGUV-V3-Pflichten-Ratgeber zeigt für jede Norm Geltungsbereich und konkrete Mess-Grenzwerte.
Drei Sanktionsebenen kommen kumulativ zur Anwendung:
Konkrete Bußgeld-Höhen, Real-Beispiele aus der Rechtsprechung und Strategien zur Risiko-Vermeidung lesen Sie im DGUV V3 Bußgelder & Haftung-Ratgeber.
Fragen offen? Wir beraten Sie kostenlos.
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Branchen-Spezialisierung
Hotels, Restaurants, Pflegeheime, Werkstätten, Büros und Friseure haben jeweils eigene Geräte, Risiken und Prüfintervalle. Direkt zur Branchen-Übersicht:
Die DGUV V3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel verpflichtet — als ortsfeste Anlagen typisch alle 4 Jahre, als ortsveränderliche Geräte je nach Beanspruchung alle 3-24 Monate.
Drei DIN-VDE-Normen geben den Rahmen vor: DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung neuer Anlagen), DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung ortsfester Anlagen) und DIN VDE 0701-0702 (ortsveränderliche Geräte). Die DGUV V3 verlangt, was geprüft werden muss; die VDE-Normen, wie es geprüft wird.
Bei einem Arbeitsunfall wegen fehlender Prüfung drohen drei Sanktionsebenen: Bußgeld bis 30.000 € (BetrSichV § 23), Versicherungsregress der Berufsgenossenschaft (kann sechs- bis siebenstellig werden) und persönliche Geschäftsführerhaftung — bei Personenschaden zusätzlich Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Mehr Details in unserem Bußgelder-Ratgeber.
Nur eine „befähigte Person" im Sinne der BetrSichV — in der Praxis eine Elektrofachkraft mit Ausbildung, Berufserfahrung und Kenntnis der relevanten Normen. Ein eingetragener Elektrofachbetrieb (Meisterbetrieb wie ALBOUSH) erfüllt diese Anforderungen vollständig. Eigene Mitarbeiter können nur prüfen, wenn sie als „befähigte Person" qualifiziert sind.
Ja. Sobald ein Gerät betrieblich genutzt wird — auch private Handy-Ladegeräte, Wasserkocher in der Teeküche oder mitgebrachte Tischlampen — fällt es unter die DGUV V3. In der Praxis nehmen wir bei der Inventarisierung alle Geräte am Arbeitsplatz auf, unabhängig vom Eigentümer.
Drei Bestandteile sind erforderlich: 1) Inventar aller geprüften Betriebsmittel mit Kennzeichnung, 2) Prüfprotokoll pro Gerät mit Messwerten und Datum, 3) Prüfplakette am Gerät selbst. Wir liefern alles digital + auf Wunsch als PDF-Archiv. Aufbewahrungsfrist mindestens 4 Jahre, im Schadensfall ist das Protokoll Ihr Entlastungsbeweis.
Geschrieben von
Nawrs Alboush
Elektromeister · Inhaber ALBOUSH Elektrotechnik
Eingetragen bei der Handwerkskammer Münster (Reg.-Nr. 42067539). Führt seit Gründung des Betriebs jeden E-Check und jede DGUV-V3-Prüfung in Bottrop und im Ruhrgebiet persönlich durch – mit Benning Prüfgeräten und nach DIN VDE 0100, 0105-100 und 0701-0702.
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